Trachten Neueinkleidung bei Vereinen

Trachten Neueinkleidung bei Vereinen

Eine neue Tracht muss her!

Zu feierlichen Anlässen und Veranstaltungen präsentieren sich die Trachtenmusikkapellen mit Stolz in ihrer Tracht. Diese soll sie als Musikkapelle von den anderen Vereinen abheben, unterscheiden und einzigartig machen.

Jeder Musikverein muss sich hier eigenständig über die verschiedenen Gemeinden und deren bereits bestehende Tracht informieren, damit zum Beispiel die Tracht der Nachbargemeinde nicht zu ähnlich aussieht.

Im ersten Schritt muss der Musikverein um Genehmigung, für die Trachtenneueinkleidung im OÖ Heimatwerk bei der Trachtenexpertin Frau Maria Huber, ersuchen.

Diese wird unter den Bedingungen, dass

- die Anfertigung nach den genehmigten Entwürfen erfolgt und
- die vollständige Erstausführung dem OÖ Heimatwerk vor der Serienanfertigung vorgestellt wird genehmigt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Trachtenneueinkleidung des Musikvereins förderungswürdig.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen telefonisch unter 0732 / 77 33 77 oder per E-Mail an Frau Maria Huber zur Verfügung.